Schönheitschirurgie: Ungeeignete CEN-Normen bedrohen Patientensicherheit

Normierung zugunsten einzelner Anbietergruppen lässt Qualitätsverlust befürchten

Wien (14.12.2011) — Auf Initiative eines plastischen Chirurgen wurde beim Austrian Standards Institute (ASI) das CEN-Normprojekt Aesthetic Surgery Services eingeleitet. Ziel des Projektes ist die Normierung der kosmetischen Chirurgie bis 2013. Obwohl Ärzte verschiedener Fächer kompetent kosmetisch tätig sind, sollten nur plastische Chirurgen mitwirken. Jetzt wies das Normkomitee das Aufnahmegesuch eines Vorstandsmitglieds der Association of Aesthetic Practitioners (AAP) nach wochenlanger Wartezeit ab.

„Durch Ausschluss einer wichtigen Gruppe von Ärzten wird die Entwicklung einer sachgerechten, auf dem Konsens aller Anbietergruppen basierenden Norm für die kosmetische Chirurgie unmöglich“, sagt DDr. Karl-Georg Heinrich, Präsident der AAP und kosmetischer Chirurg aus Wien. In der vorliegenden Form würde die CEN-Norm Patienten sogar gefährden.

Bereits im Sommer übermittelte die AAP dem CEN-Komitee Verbesserungsvorschläge zum Normentwurf. Vor allem, bei Eingriffen möglichst auf Vollnarkose zu verzichten. Obwohl tragische Todesfolgen nach unnötiger Vollnarkose gerade in den Medien diskutiert werden, sind nach Meinung des CEN-Komitees Eingriffe unter Vollnarkose genauso riskant wie solche unter örtlicher Betäubung. Dies lässt Spezialisten im In- und Ausland mit dem Kopf schütteln.

Nach Vorstellung der Normbetreiber sollen etwa Fettabsaugungen nur im Spitals-OP unter Vollnarkose erlaubt sein. Risiken der Vollnarkose werden zum Schaden der Patienten bagatellisiert. Eine derartige veraltete Norm würde wissenschaftlichen Studien zufolge zusätzliche schwere Komplikationen verursachen. Dem gegenüber setzen Spezialisten der kosmetischen Chirurgie längst auf die ambulante Fettabsaugung in lokaler Tumeszenzanästhesie, die eine hervorragende Sicherheitsstatistik aufweist, dem Normkomitee aber unbekannt ist.

Die Ablehnung des Vertreters der AAP durch das Normkomitee bedeutet faktisch einen Ausschluss der großen Anbietergruppe kosmetisch tätiger Allgemeinmediziner vom Normverfahren. „Wenn der Normentwurf in seiner derzeitigen Form beschlossen würde, wäre dies skandalös und zum Schaden für die Patientensicherheit“, so DDr. Heinrich abschließend.

Weitere Informationen unter https://aestheticpractitioner.org/.

Kontakt:
Association of Aesthetic Practitioners (AAP)
E-Mail: info@aestheticpractitioner.org
Web: https://aestheticpractitioner.org/

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