Warum darf die Medizinindustrie, was Ärzten und Patienten in der EU verboten ist?
Beim internationalen Fachkongress IMCAS in Hongkong thematisierte AAP-Präsident DDr. Karl-Georg Heinrich die unbefriedigende Situation bei Stammzellbehandlungen in der EU: Nach der geltenden Rechtslage dürfen Ärzte seit 2013 nur mehr sehr eingeschränkt Stammzelltherapien mit körpereigenen Stammzellen durchführen, weil für die therapeutische Verwendung von körpereigenen Stammzellen seit 2013 eine eigene Zulassung als Arzneimittel gefordert wird.
Einzige Ausnahme betrifft die Verwendung von Stammzellen, die im selben Eingriff gewonnen wurden. Hingegen ist es etwa nicht möglich, Stammzellen für spätere therapeutische Anwendungen einzufrieren und dann einzusetzen, wenn der Patient seine Stammzellen therapeutisch brauchen würde. Die für solche, natürlich sehr vielversprechende Stammzelltherapien geforderten Zulassungen körpereigener Zellen als „Arzneimittel“ sind aufgrund der Zulassungserfordernisse für Ärzte bzw. einzelne Patienten nicht realisierbar.
Diese Gesetzeslage bewirkt ein faktisches Therapiemonopol auf Stammzelltherapien für die Medizinindustrie und einen inakzeptablen Präzedenzfall von Einschränkung der ärztlichen Therapiefreiheit sowie des Rechtes des Patienten, seine eigenen Körperbestandteile und Stammzellen therapeutisch nutzen zu dürfen.