EU-Kommission: Mehrwertsteuer bei ästhetischen Eingriffen unzulässig

Eben erreichen uns gute Nachrichten aus Frankreich, die auch für Österreich relevant sind, wo 20 % Mehrwertsteuer auf ästhetische Operationen und Behandlungen eingehoben werden! Frankreich wird von der Europäischen Kommission aufgefordert, diese Praxis einzustellen.

Da Regierungen in der EU nach neuen Steuerquellen suchen, haben einige (Frankreich, Österreich) die Mehrwertsteuer auch für ästhetische Eingriffe und Behandlungen eingeführt.

Nachdem diese „ästhetische Mehrwertsteuer“ seit 2012 in Frankreich eingehoben wird, haben ästhetische Chirurgen aus Frankreich diese Regelung vor verschiedenen Gerichten angefochten.

Gestern hat die Europäische Kommission Frankreich aufgefordert, seine Praxis betreffend Mehrwertsteuer für ästhetische Eingriffe und Behandlungen zu ändern. Wenn Frankreich das nicht tut, wird die Kommission Klage gegen Frankreich beim Europäischen Gerichtshof einbringen.

Dies sind sehr gute Nachrichten für Ärzte und Patienten in Frankreich und Österreich und allen anderen Ländern, in denen Regierungen die Einführung einer „ästhetischen Mehrwertsteuer“ planen.

Schreiben der EU-Kommission betreffend Mehrwertsteuer auf ästhetische Behandlungen

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