Stöger-Schönheits-OP-Gesetz: Gefahr für Patientensicherheit?

Wien (12.6.2012) — Wegen empfundener Missstände in der kosmetischen Chirurgie ist zurzeit ein Gesetz (ÄsthOpG) von Gesundheitsminister Alois Stöger in Vorbereitung. Ganz offenbar war Minister Stöger aber in der Sache schlecht beraten.

Wesentliche Missstände der kosmetischen Chirurgie, die seitens Politik und Medien angelastet werden, gehen in Österreich auf Ärzte der Fachgruppe plastische Chirurgie zurück: Schwere Komplikationen als Folge vermeidbarer Vollnarkosen, OP-Verlosungen in Diskotheken an Minderjährige, verharmlosende Darstellung von Schönheits-OPs in TV-Seifenopern, unseriöse Werbemaßnahmen wie Preisausschreiben etc.

Anscheinend ist es der Lobby der plastischen Chirurgen bei Medien und Politikern gelungen, Fehlverhalten von Ärzten aus den eigenen Reihen anderen ärztlichen Fachgruppen in die Schuhe zu schieben. Diesbezüglich wird seitens plastischer Chirurgen besonders auf Allgemeinmedizinern herumgehackt und mangelnde Qualifikation unterstellt.

Kürzlich musste der Präsident eines Lobbyvereins plastischer Chirurgen, Dr. Hintringer, vor der Österreichischen Ärztekammer zugeben, dass die von Politik und Medien empfundenen Missstände tatsächlich von Angehörigen seiner eigenen Fachgruppe verantwortet werden. Darüber hinaus musste er eingestehen, dass ihm kein einziger Fall bekannt ist, in dem ein Patient bei einem kosmetischen Eingriff durch einen Allgemeinmediziner zu Schaden gekommen wäre.

Dies verwundert nicht: Allgemeinmediziner, die kosmetisch-chirurgisch arbeiten, absolvieren regelmäßig intensive Zusatzausbildungen, um immer am letzten Stand der medizinischen Technik zu sein. Plastische Chirurgen hingegen argumentieren, sie würden während der Fachausbildung im öffentlichen Spital ausreichend für alle kosmetischen Eingriffe ausgebildet. Faktisch ist eine fundierte Ausbildung für Schönheitsoperationen an Privatpatienten auf Kosten der Steuerzahler unmöglich. Selbstüberschätzung dieser Art kann zu vermeidbaren Komplikationen führen und in herabwürdigende Agitationen gegen Konkurrenten münden.

Vor diesem Hintergrund ist es unfassbar, wenn ausgerechnet plastischen Chirurgen durch das neue Stöger-Gesetz erlaubt sein soll, ohne Nachweis einschlägiger Weiterbildung alle erdenklichen kosmetischen Eingriffe durchzuführen. Hier wäre Minister Stöger im Sinne der Patientensicherheit aufgefordert, sich besser beraten zu lassen.

Weitere Informationen unter https://aestheticpractitioner.org/.

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E-Mail: info@aestheticpractitioner.org
Web: https://aestheticpractitioner.org/

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