Stögers Schönheits-OP-Gesetz: Gefährliches Placebo?

Schönheitschirurgie-Gesetz in Begutachtung: Nachteile für Patienten/innen und Standort Österreich zu erwarten

Wien (4.4.2012) — Zurzeit genießt Österreich eines der sichersten Gesundheitssysteme in Europa, wovon auch die Schönheitschirurgie profitiert: Für kosmetische Eingriffe bestausgebildete Ärzte/innen verschiedener Fachrichtungen (Dermatologen, Allgemeinmediziner, Chirurgen etc.) sind zum Wohl der Patienten/innen tätig. Sie dürfen bereits heute nur jene Eingriffe durchführen, die sie nachweislich beherrschen.

Geht es nach Gesundheitsminister Stöger, könnte sich dies bald ändern. Die geplante gesetzliche Sonderregelung der kosmetischen Chirurgie (ÄsthOpG) birgt die Gefahr eines Qualitätsverlustes in der medizinischen Versorgung, einer Verschlechterung der Patientensicherheit und eines Schadens für den Wirtschaftsstandort Österreich.

Alle kosmetisch-chirurgisch tätigen Ärzte/innen müssen sich die nötigen Kenntnisse in intensiven privaten Zusatzausbildungen aneignen, da öffentliche Ausbildungsspitäler keine hinreichende Ausbildung in allen kosmetischen Eingriffen bieten. Über die Kompetenz entscheiden einzig Fort- und Weiterbildung sowie Erfahrung. Die im Gesetz vorgesehene unsachliche Bevorzugung einer Facharztgruppe ist kontraproduktiv, weil dadurch diese Fachärzte ohne Qualifikationsnachweis sämtliche Schönheitseingriffe durchführen dürften.

Doch nicht genug mit der unsachlichen Bevorzugung einer ärztlichen Fachgruppe. „Die geplante Zensur von Ärzte-Websites beeinträchtigt Patienten/innen in ihrer Informationsfindung. Neue Hürden würden die Entscheidungsfreiheit der Patienten/innen massiv einschränken. Auch wegen zusätzlicher Kosten würden Patienten/innen künftig für Schönheitsoperationen ins benachbarte Ausland ausweichen“, sagt DDr. Karl-Georg Heinrich, Präsident der Association of Aesthetic Practitioners (AAP) und kosmetischer Chirurg aus Wien.

In den Nachbarländern gelten oft nicht dieselben Qualitätserfordernisse. Folgeoperationen aufgrund von Komplikationen nach Operationen im Ausland würden das österreichische Gesundheitssystem zusätzlich belasten. Durch Abwanderung von Patienten/innen und Standortnachteile im EU-weiten Wettbewerb wären Ärzte/innen gezwungen, ihr Unternehmen in Österreich zu schließen. Der Arbeitsplatzverlust würde vorwiegend Frauen betreffen.

„Das geplante Gesetz schadet Patientensicherheit und Qualität der medizinischen Versorgung. Es behindert den Fortschritt und lässt Österreich im internationalen Wettbewerb zurückfallen. Daher ist dem Gesetzesvorhaben eine klare Absage zu erteilen“, hält DDr. Heinrich fest.

Weitere Informationen unter https://aestheticpractitioner.org/.

Kontakt:
Association of Aesthetic Practitioners (AAP)
E-Mail: info@aestheticpractitioner.org
Web: https://aestheticpractitioner.org/

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